Altenhilfe weiterdenken
Als Mitglied im Landesvorstand der SPD AG 60plus erlebe ich, dass sich die Alterspolitik zunehmend von einer reinen Pflegepolitik zu einer umfassenden Politik des guten Alterns entwickeln muss. Pflege bleibt dabei ein wichtiger Bestandteil. Sie kann aber nicht die gesamte Altenhilfe abbilden.
Das Landespflegestrukturgesetz hat in Baden-Württemberg wichtige Strukturen geschaffen. Es beantwortet jedoch nicht die umfassende Frage, welche Infrastruktur ältere Menschen unabhängig von Pflegebedürftigkeit benötigen und wie diese überall im Land verlässlich gewährleistet werden kann.
Deshalb habe ich angeregt, über ein Altenhilfestrukturgesetz Baden-Württemberg zu diskutieren.
Ein solches Gesetz sollte aus meiner Sicht insbesondere fünf Punkte verbinden:
- Altenhilfe als Teil kommunaler Daseinsvorsorge,
- eine verbindliche kommunale Altenhilfeplanung,
- eine verbindliche Beteiligung der Seniorenräte,
- landesweite Mindeststandards für Beratung, Teilhabe, Wohnen, Mobilität, Digitalisierung, Prävention und Quartiersarbeit,
- sowie eine dauerhafte Mitfinanzierung durch das Land.
Wer Aufgaben bestellt, muss auch finanzieren
Besonders wichtig ist die Finanzierungsfrage. Neue oder konkretisierte Aufgaben dürfen nicht einfach bei den Kommunen abgeladen werden.
Deshalb halte ich ein vom Land finanziertes Sozialraumbudget für Altenhilfe für einen wichtigen Bestandteil einer künftigen Struktur. Interessant ist, dass auch der Landkreistag Baden-Württemberg ein vom Land finanziertes, einwohnerbezogenes Sozialraumbudget für altersgerechte Quartiersstrukturen fordert. Hier könnte eine gemeinsame Interessenlage entstehen: Seniorenvertretungen, Kommunen und Sozialverbände haben ein gemeinsames Interesse daran, dass gute Altenhilfe nicht von der jeweiligen Haushaltslage einer Kommune abhängt.
Vom guten Beispiel zur verlässlichen Struktur
Ich habe dem Vorstand des Landesseniorenrats ausdrücklich keinen fertigen Gesetzentwurf vorgeschlagen. Vielmehr geht es zunächst um einen gemeinsamen politischen Prozess unter dem Titel:
„Gutes Leben im Alter in Baden-Württemberg“
Der Landesseniorenrat könnte gemeinsam mit seinen Mitgliedsorganisationen Eckpunkte für ein Altenhilfestrukturgesetz entwickeln. Dabei sollten kommunale Spitzenverbände, Sozialverbände, Wissenschaft und selbstverständlich die Seniorenräte einbezogen werden.
Anschließend könnte gemeinsam das Gespräch mit der Landespolitik gesucht werden.
Seniorenmitwirkung und Altenhilfestruktur gehören zusammen
Für mich stehen ein Seniorenmitwirkungsgesetz und ein Altenhilfestrukturgesetz nicht in Konkurrenz zueinander. Das eine gibt älteren Menschen eine Stimme. Das andere sorgt dafür, dass die Strukturen vorhanden sind, über die diese Stimme mitentscheiden kann.
Deshalb sollten wir beides zusammendenken: Ältere Menschen brauchen nicht nur Beteiligungsrechte. Sie brauchen auch die Infrastruktur, die ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglicht.
Baden-Württemberg könnte bei einer modernen Altenhilfestruktur bundesweit eine Vorreiterrolle übernehmen. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass wir den Schritt von einzelnen Projekten und freiwilligen Leistungen hin zu einer verlässlichen, finanziell abgesicherten Struktur gehen.
Die Leitidee dafür ist einfach:
Gutes Leben im Alter darf nicht vom Wohnort abhängen.