Das bisher zersplitterte System der Altersversorgung wird in ein einheitliches Rentensystem zusammengefasst.
Künftig zahlen alle Erwerbstätigen – einschließlich Abgeordneten, Selbstständige und Beamte – in dieses System ein.
Dadurch erhalten alle Anspruchsberechtigten eine verlässliche Altersversorgung aus einer gemeinsamen, solidarischen Grundlage.
Ab einem Stichtag werden auch neu ernannte Beamte - und solche Beschäftigte, die diese Laufbahn einschlagen - in dieses einheitliche System aufgenommen und profitieren aus der solidarischen Altersversorgung.
Die Höchstrente wird sich dadurch erhöhen.
Ergänzende betriebliche und private Altersvorsorgeverträge bestehen als zweite und dritte Säule weiterhin und sollen ausgebaut werden.
Die Beitragsbemessungsgrenze wird abgeschafft!