SPD

Herzlich Willkommen!

Wer wir sind. Wir sind eine selbständige Arbeitsgemeinschaft in der SPD. Wir engagieren uns und suchen den Dialog mit den anderen Generationen. Bei uns kann jeder ältere Mensch mitmachen, auch wenn er noch nicht Mitglied unserer Partei werden will. Auch jüngere Menschen, die sich mit Altersfragen beschäftigen, sind uns willkommen. Was wir wollen. Wir wollen unsere Kenntnisse und Erfahrungen für die Gestaltung der Zukunft einbringen. Wir erwarten, daß die Lebensleistung unserer Generation respektiert wird. Wir wollen nicht bevormundet werden. Wir vertreten unsere Interessen selbst! Was wir tun. Wir machen Aktionen, Projekte und Veranstaltungen, diskutieren und mischen uns ein, wenn politische Entscheidungen anstehen. Es gibt in jedem Landkreis eine Seniorenarbeitsgemeinschaft der SPD, zumindest eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner. Wir laden Sie oder Dich zum Mitmachen recht herzlich ein.

Ute May
Landesvorsitzende SPD 60plus

Humorvoller Nachmittag mit Revital Herzog

Die SPD 60+ Kreisverband Esslingen veranstaltete in Kooperation mit der Stadt Wendlingen einen heiteren und humorvollen Nachmittag.

Mit »Komm an den Tisch unter den Mandelbäumen« bietet Revital Herzog, angesichts der wieder aufgeflammten Gewalt im Nahen Osten, Melodien und heitere Geschichten aus der jüdischen und arabischen Welt an. Sie sagt: "Wir sind durch politische Propaganda zu Feinden gemacht worden. Doch uns, Israelis und Araber, verbindet auch die Kultur, die gemeinsamen Wurzeln, die Herkunft unserer Sprachen…"
 

Als Künstlerin bietet sie keine politischen Lösungen an, nur ein kleines leichtes humorvolles Erzählprogramm, mit dem Akkordeon begleitet, als »Kultur-Reise«.

Alle Geschichten geben Einblicke in humorvolle Kulturen, berichten vom Glauben und Aberglauben, geben Hoffnung und Zuversicht und regen gelegentlich auch zum Nachdenken an. Überdies umfasst ihr Repertoire Geschichten aus aller Welt, eigene Geschichten und eine Vielfalt an Anekdoten und Witzen. Neu hinzugekommen sind Geschichten aus Irland, die nicht nur das Leben der einfachen Fischer und Leute am Meer zum Thema haben, sondern sich auch der Anderswelt mit ihren Geistern annimmt.

 

Zur Person

Schon der persische Großvater war Märchenerzähler. Seine Enkelin setzt diese Tradition fort und erweitert die Kunst des Märchenerzählens zum Erzählkonzert, das jüdische, persische und andere Elemente des Orients aufnimmt und neu verknüpft. Sie bietet Märchen-und Erzählkonzerte zu den verschiedensten Anlässen an. Märchen und Musik stammen zumeist aus ihrer jüdisch-persischen Familie und von ihren Reisen quer durch den Mittelmeerraum und Israel/Sinai.

Gemeinsame Sicherheit heute!

Mit unserer öffentlichen Veranstaltung der SPD 60plus in der AWO-Begegnungsstätte Tennenbacher Platz zum Thema „Gemeinsame Sicherheit heute! Manifest für den Frieden“ mit Gernot Erler und Ralf Stegner hat uns ein Problem beschert, das wir lieben: Der Saal war zu klein.

Die Veranstaltung war ein echter Diskurs. Zwei Stunden waren die rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer konzentriert dabei und die Diskussionsbeiträge deckten ein sehr breites (und kontroverses) Meinungsspektrum ab. Auch alle Exemplare des von Erler und Stegner herausgegebene Buches zum Veranstaltungstitel waren am Ende mit Widmung der Referenten verkauft.

 Die Badische Zeitung war ebenfalls dabei.

Desinformation in sozialen Medien

Martina Peao
Fachreferentin Medienpädagogik und Online-Redaktion Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg  referierte am 22.07.2026 in Stuttgart zum Thema

Desinformation in sozialen Medien.  Was bedeutet das für junge Menschen? Was können wir tun?

Bericht von Hans-Georg Kerler

Debatten über soziale Medien sind häufig von Sorge, Kritik und nicht selten auch von Ratlosigkeit geprägt. Begriffe wie Filterblasen, Desinformation oder Manipulation bestimmen die öffentliche Diskussion. Gleichzeitig sind soziale Medien aus dem Alltag vieler, besonders junger Menschen, nicht mehr wegzudenken. Studien zeigen, dass fast 100 % der 16- bis 44-Jährigen das Internet nutzen, bei den über 6-Jährigen bereits 92 %. Sie leben bereits in einer digitalen Gesellschaft.

Jugendliche nutzen laut JIM-Studie Plattformen wie WhatsApp, TikTok, Instagram, Snapchat, und YouTube als Erfahrungsräume. Sie suchen dort Unterhaltung, Orientierung und Information Zugehörigkeit, Anerkennung, Selbstfindung und Selbstdarstellung (eine Rolle wie früher der Schulhof, die Klasse, die Freunde). Sie sind zentrale Orte der Identitätsbildung und Teil der Jugendkultur. Informationsquellen sind die „Blase“, Eltern, Freunde, Unterricht, Suchmaschinen, auch noch Fernsehen und Rundfunk, aber immer seltener Zeitungen, lineares Fernsehen und Bücher. Weil Heranwachsende in ihrer Entwicklungsphase offen und oft unsicher sind, sind sie dem Angebot sozialer Medien meist ungeschützt ausgesetzt.
Zum Problem wird die Verführung durch Algorithmen, die zum zeitfressenden Herumhängen im Netz, zur Abhängigkeit, zur Sucht führen kann. 18- bis 24-Jährige beziehen fast ausschließlich digitale Informationen. Dabei wird Politik oft nicht gezielt gesucht, sondern als Teil des Unterhaltungsangebots beiläufig wahrgenommen. Die Algorithmen wie z. B. bei TikTok1 oder Instagram machen Vorschläge, die dem Nutzer gefallen, gemäß seinem Profil. Sie wecken Aufmerksamkeit, Interesse, Emotionen. Die Dauerberieselung fördert die Dopamin-Ausschüttung. Zweck ist die Werbung, das Geschäft mit den Daten der Nutzer, den potenziellen Konsumenten, ihre Beeinflussung. 

Der öffentliche Diskurs basiert damit auf privaten Plattformen, welche die Themen und politische Meinungen setzen und verstärken. Es gibt keine Transparenz, wie die Demokratie sie verlangt. Die Eigentümer der Tech-Konzerne legen die zentralen Algorithmen kaum offen. Diese Akteure haben die Macht, die Inhalte zu bestimmen. Politische und gewerbliche Influencer machen sich dieses System zunutze. 

Der Beitrag eines Influencers kann überraschen, aufklären, Gefühle ansprechen, werben, skandalisieren, polarisieren. Z.B.  führen Spots rechtsextremer Akteure zur Dauerempörung. Oft ist es eine Mischung zwischen Unterhaltung, Werbung, Bedürfnisbefriedigung, Information, Meinung, Agitation. Zwischen Influencer und Follower kann sich eine „parasoziale Beziehung“ herausbilden, weshalb Jugendliche ihnen folgen. 48 % der 16- bis 19-Jährigen nutzen Influencer als Nachrichtenquelle. Soziale Netzwerke können bereichern, aber auch manipulieren.
Eine Missbrauch der Plattformen ist die Desinformation: wenn ein irreführender Inhalt verbreitet wird, um Menschen absichtlich zu täuschen, Debatten zu beeinflussen und Vertrauen zu zerstören, etwa bei Wahlen oder bei besonderen, schwerwiegenden Ereignissen. Die Urheber sind meist unbekannt, doch wird z.T. eine hybride Kriegführung entlarvt. Wortbeiträge können aus dem Zusammenhang gerissen, Bilder mittels KI verändert sein, so dass die wahre Quelle unerkannt bleibt. Wirksam sind Lügen, Gerüchte, Verallgemeinerungen, Wiederholungen, „Bestätigungsfehler“ (der eigenen, evtl. manipulierten Meinung). Ziel ist Misstrauen säen, verunsichern, verängstigen, politische Meinung beeinflussen (z.B. bei der rumänischen Präsidentschaftswahl 2024). 

Vorreiter bei der Verwendung sozialer Medien durch Parteien in Deutschland war die AfD, die ihre Auftritte im Bundestag auf diesen Zweck ausrichtet und KI-generierte Informationen verwendet. Andere Parteien haben inzwischen aufgeholt soziale Medien zu nutzen. Vermutlich verändert dadurch sich das politische Verhalten von Jugendlichen.
Was ist zu tun? 
Vorbeugend sollte auf Manipulation vorbereitet und für diese sensibilisiert werden. Über eine Falschinformation sollte aufgeklärt werden.
•    Eltern sollen Gespräch mit Kindern, Jugendlichen suchen.
•    Jugendprogramme erhalten, ausbauen, z.B. funk
•    Faktenchecker nutzen (z.B. Mimikama)
•    Jugendliche können sich an HateAid wenden, wenn sie Opfer digitaler Gewalt, Hassrede oder Bedrohung werden.
•    Aufklärung in Schulen, in Vereinen, durch Landeszentrale für politische Bildung verstärken
•    Jugendorganisationen demokratischer Parteien sollen Jugendlichen Informations-angebote in sozialen Medien machen
•    Offensichtliche Lügen, Beleidigungen u.a. Straftatbestände bei Staatsanwaltschaften anzeigen
•    Schädliche Plattformen müssen reguliert, ggf. verboten werden. 
Das informative Referat von Martina Peao entwickelte sich rasch zu einer diskursiven Veranstaltung, in die sich ein beträchtlicher Teil der fast 40 Anwesenden aktiv mit Fragen und Beiträgen einklinkte.

1Anm. (H.-G. Kerler): Algorithmus-Schock: Wie TikTok das Netz umgekrempelt hat. Vom Tanzvideo zur Shopping-Maschine: Wie TikTok mit neuen Technologien und Algorithmen das Social-Media-Geschäft grundlegend verändert hat und politischem Einfluss Tür und Tor öffnet. 
dpa in Stuttgarter Zeitung vom 15.9.2026

Stuttgart - Veranstalltung mit Jasmina Hostert (MdB)

SPD AG60plus Stuttgart 17.9.2026 

Für eine gerechte Politik - Veranstaltung mit Jasmina Hostert (MdB)

Weil große Reformen anstehen, im Rentensystem, in der Steuerpolitik usw., haben wir Jasmina einige Fragen gestellt:

Was genau soll passieren? Wo ist die Handschrift der SPD zu erkennen? Wofür und für wen machen wir das eigentlich? Was ist das Zukunftsversprechen der SPD?

Jasminas Antwort:

Die Herausforderungen steigen, weil die Themen fast gleichzeitig auf dem Tisch liegen: Besonders dringend ist die Rentenreform, weil künftig weniger Erwerbstätige für einen Rentenempfänger aufkommen müssen, heute sind es 3, 2045 nur noch 2. Die Koalition müsse das Rentensystem stabilisieren, die Union will das eher durch Einsparungen erreichen, z.B. durch den Wegfall der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren, womit der kapitalgedeckte Rentenanteil finanziert werden soll. Die SPD will dies mit einer geringen, aber steigenden Beitragserhöhung, an der auch die Arbeitgeber beteiligt wären, finanzieren. Während Manuela Schwesig für die Beibehaltung der Rente mit 63 (heute tatsächlich mit 64,5) Jahren kämpft, scheinen Bärbel Bas u.a. eher eine Übergangsregelung anzustreben, etwa für 5 Jahre.

Jasmina kritisierte, dass die Empfehlungen der Rentenkommission von Politikern und Medien wenig differenziert kommuniziert werden. Die Empfehlungen sind weder neutral, noch ein Quasi-Gesetz, sondern Ausdruck unterschiedlicher Interessen. Die Arbeitnehmer müssten sich auf eine sichere Altersversorgung verlassen können. Dafür steht die SPD. Entschieden werde nicht in einer Kommission, sondern in der Koalition und im Bundestag.

Jasmina ging auch auf Kürzungsvorschläge zur Haushaltskonsolidierung ein: weniger Unterhaltszuschuss, Elterngeld, Wohngeld, was besonders Alleinerziehende, Familien, Mieter mit geringem Einkommen treffen würde. Sie sieht durchaus alternative Finanzierungsmöglichkeiten: Steigerung der niedrigen Einziehungsquote beim Unterhaltszuschuss, Erhöhung der Staatseinnahmen bei der ausgesetzten Vermögensteuer und der ungerechten Erbschaftsteuer, bei der wir demnächst ein positives Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwarten. Die Union vertritt hier andere Interessen als die SPD. Bei der Reichensteuer wurde eine leichte Erhöhung zugestanden. Aber auch eine wirksamere Bekämpfung der Steuerhinterziehung spült Geld in die Staatskasse.

Hier kann man das Dilemma der SPD sehen: zwischen Orientierung an den Anliegen der Arbeitnehmer, Familien, Geringverdiener, Rentner, Mieter (deren Anliegen wir zuletzt vernachlässigt hätten) und Druck des Koalitionspartners („Keine Steuererhöhungen“, „Wir müssen mehr arbeiten“, Kürzung von Sozialausgaben), der oft unsere Vorschläge ablehnt. Leider werden wir dafür in der Öffentlichkeit mit verantwortlich gemacht. Besonders bei der sozialen Sicherheit gibt es viele Streitpunkte mit der Union, weniger bei der inneren und äußeren Sicherheit.

In der anschließenden Diskussion wurden noch weitere Themen angeschnitten: z.B. Krankenversicherung, Energiepolitik, Wegfall der Minijobs, Demagogie der AfD.

Für einen Teilnehmer sind viele der gegenwärtigen - auch koalitionsinternen - Konflikte Ausdruck eines Verteilungskampfs zwischen Arbeitgebern und Konzernen, auf deren Seite die Union stehe, zum einen, und Arbeitnehmern, weniger Begüterten und SPD zum anderen. Hier müssten wir unseren Standpunkt noch mehr in der Öffentlichkeit verdeutlichen.

Hans-Georg Kerler

Erbschaft- und Schenkungssteuer

2. In Deutschland werden jedes Jahr sehr große Vermögen vererbt oder verschenkt:
Insgesamt sind das 300 bis 400 Milliarden Euro. Davon wurden im Jahr 2023 jedoch nur 121,5 Milliarden Euro steuerlich erfasst und lediglich 9,2 Milliarden Euro tatsächlich besteuert. Der Hauptgrund dafür sind weitreichende Ausnahmen, vor allem für Unternehmensvermögen. Kleine und mittlere Erbschaften müssen Steuern zahlen; sehr große Vermögen bleiben durch Sonderregeln („Verschonung“, „Bedürfnis-prüfung“) und Gestaltungsmöglichkeiten (Stiftungsmodelle, Pool-Vertrag der Anteilseigner, Schenkung alle 10 Jahre) oft ganz oder überwiegend steuerfrei.

Im Fall Klaus-Michael Kühne wurde das Milliardenvermögen in die Kühne-Stiftung eingebracht und kann somit steuerfrei vererbt werden. Der Fall Döpfner zeigt, dass die Schenkung von einer Milliarde Euro Anteile des Springer-Konzerns durch Friede Springer an Döpfner 2020 sämtliche Steuerregelungen aus-hebeln konnte (Info Kanzlei Juhn-Partner, Steuerberater, Köln).
Zwar sieht das ErbStG offiziell Steuersätze von 7 bis 50 Prozent vor, in der Praxis wirkt die Steuer jedoch umgekehrt. So lag der tatsächlich gezahlte Steuersatz zwischen 2021 und 2024:

  • Bei Multimillionen- und Milliardenvermögen bei 1,8 %, 2023 sogar bei nur 0,1 %
  • Erbschaften unter 20 Millionen Euro wurden dagegen mehr als dreimal so hoch belastet.

2023 verzichtete der Staat auf 8 Mrd. Euro Steuereinnahmen zugunsten von Unternehmenserben.
Heinz Thiele hinterließ ein Milliardenvermögen (Vossloh, Knorr-Bremse, Lufthansa, u.v.a., insgesamt 15 Mrd. €). Weil die Familie zerstritten war, kam die geplante Familienstiftung nicht rechtzeitig zustande.  Das brachte 4 Mrd. € Erbschaftsteuer, die bisher höchste Erbschaftsteuereinnahme, eine Ausnahme.
„Das Maß der Ungleichbehandlung ist umso größer, je umfangreicher der steuerbefreite Erwerb ist. Da die §§ 13a und 13b ErbStG keine Obergrenze in Bezug auf das begünstigungsfähige Vermögen vorsehen, können bei Einhaltung der Verschonungsbedingungen auch Betriebe mit Unternehmenswerten von mehreren Hundertmillionen oder auch mehreren Milliarden Euro erbschaft- und schenkungsteuerfrei übertragen werden. Die Verschonung von Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens in     §§ 13a und 13b ErbStG ist angesichts ihres Ausmaßes und der eröffneten Gestaltungsmöglichkeiten mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar.“  (BVerfG-Urteil vom 17.12.2014).

3. Ungleich verteilter Reichtum führt auch zu ungleich verteilten Einflussmöglichkeiten.
Von der jetzigen Form der Erbschaftsteuer profitieren vor allem die reichsten Familien Deutschlands. Ihre Lobby setzt alles daran, diese maßgeschneiderten Ausnahmen zu verteidigen, z.B. mit der Stiftung Famil-ienunternehmen. Förderer sind die Schwarz-Gruppe, Würth, Rossmann u.a. Die Stiftung vertritt also nicht nur mittelständische Interessen. Einflussmöglichkeiten des Lobbyismus sind Kontakte zu Parteien, zum Bundestag und zur Regierung sowie Parteispenden.

4. Gerechtigkeitslücke wächst stetig
Die Ungleichbehandlung von Privat- und Unternehmensvermögen führt zu einer wachsenden Gerechtig- keitslücke. Insbesondere die Bedürfnisprüfung führt dazu, dass mit steigendem übertragenem Unter-nehmenswert auch das Ausmaß der Begünstigung zunimmt, während das nicht begünstigte Privatver-mögen progressiv besteuert werden. Das Erbschaftsteuerrecht befeuert in der Folge die Akkumulation der (Unternehmens-)Vermögen und damit die Zunahme der Vermögensungleichheit.

5. Gesellschaftliche Ungleichheit wächst
Unterschiede und Ausnahmen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer für Unternehmensübergänge haben keinen sachlichen Grund, sind jedoch Treiber sozialer Ungleichheit, die sich über Generationen hinweg fortsetzt. Das derzeit geltende Erbschaftsteuerrecht verfehlt die Aufgabe, die Zunahme der Vermögenskonzentration zu begrenzen und damit einen positiven Einfluss auf die Chancengleichheit in der Leistungsgesellschaft zu nehmen. Diese Ungleichheit spaltet die Gesellschaft.

6. Erbschaftsteueranpassungsgesetz 2016
Grundsätzlich wurden dabei alle vom BVerfG beanstandeten Regelungen etwas  abgeändert: u.a.
Verschonung: Bei Einhaltung von Mindestlohnsummen (die Beschäftigungsabbau zulassen) werden Übertragungen von Betriebsvermögen zu 85 Prozent (Regelverschonung) oder zu 100 Prozent (Options-verschonung) von der Steuer freigestellt.
Bedürfnisprüfung: Jetzt ab 90 Millionen Euro (warum ab dieser  Höhe?)
Nicht betriebsnotwendiges sog. „Verwaltungsvermögen“ (Immobilien, Finanzanlagen) im Betriebsver-mögen soll besteuert werden. Doch wird als neue Begünstigung ein nicht zu versteuernder Freibetrag von 10 Prozent Nettoverwaltungsvermögen eingeführt. Gleichzeitig wird die bisherige Grenze für den Anteil des Verwaltungsvermögens zur Inanspruchnahme der 100 Prozent Optionsverschonung von 10 auf 20 Prozent angehoben (z.B. Susanne  Klatten, BMW: 2024 4,5 Mrd. € fast steuerfrei an drei Kinder über-tragen: Verschonung nach Bedürfnisprüfung, kein Verwaltungsvermögen; lt. Handelsblatt 6 .6.2024).
Mit der Gesetzesreform wurden gleichzeitig neue Regelungen eingeführt, welche das BVerfG nicht gefordert hatte: u.a.
Investitionsklausel: Als neue Begünstigung im Falle der Übertragung von Todes wegen kann ein Teil des Verwaltungsvermögens in begünstigtes Betriebsvermögen uminterpretiert werden, wenn es innerhalb von 2 Jahren in den Betrieb „investiert“ wird.
Für Familienunternehmen … wird der Wert des begünstigten Vermögens über die Absenkung des Kapi-talisierungsfaktors hinaus vorab um bis zu 30 Prozent niedriger angesetzt. Alle Wertabschläge wirken multiplikativ, bei „Familienunternehmen“ wird also von dem besteuerten Vermögen nur etwa der halbe Wert angesetzt.
Tarifbegünstigung: Wie vor der Neuregelung werden begünstigte Betriebsvermögen weiterhin unabhängig vom Verwandtschaftsgrad der Erben oder Beschenkten immer mit der günstigsten Steuerklasse I besteuert, also auch bei Milliardenvermögen maximal mit 30 Prozent.
Zu wesentlichen  Gesetzesänderungen scheinen „politische“ Entscheidungen geführt zu haben.

7. Argumente zur Erbschaftsteuerreform
Einwände der CDU/CSU:

  • Kein Reformbedarf, da Steuerrecht verfassungskonform
  • Höhere Steuern auf Betriebsvermögen belasten Familienbetriebe, erschweren eine Unternehmens-nachfolge, gefährden Arbeitsplätze.

Weitere Einwände:

  • Vermögen ist hart erarbeitet und durch Einkommen-und Körperschaftsteuer schon belastet
  • Eine stärkere Besteuerung ererbter Vermögen ist leistungsfeindlich.
  • Höhere Erbschaftsteuern gefährden Arbeitsplätze.
  • Milliardäre wandern wegen Erbschaftsteuerreform ins Ausland ab und verlagern die Arbeitsplätze.

Gegenargumente:

  • Nicht Erben, sondern deren Vorfahren und Arbeitnehmer/innen haben Vermögen erarbeitet.
  • Erben widerspricht dem Leistungsprinzip.
  • Steuerprivilegien sind für den Erhalt von Arbeitsplätzen nicht notwendig.
  • Unternehmensvermögen kann nicht einfach steuerfrei ins Ausland verlagert werden.

Argumente für die Erbschaftsteuerreform

  • Nötiger Reformbedarf, da die gegenwärtige Erbschaftsteuer  verfassungswidrig ist
  • Mehr Gleichheit und Gerechtigkeit: die Erbschaftsteuer  kann aus Verwaltungsvermögen und Gewinn finanziert werden. Evtl. auch Stundung auf mehrere Jahre möglich.

Die Erbschaftsteuer ist Mittel sozialer Gerechtigkeit und der Finanzierung wichtiger staatlicher Aufgaben.