Natürlich ist gesellschaftliches Engagement etwas Wertvolles – und viele ältere Menschen bringen sich bereits freiwillig mit Herzblut in soziale Projekte, Nachbarschaftshilfen oder ehrenamtlichen Tätigkeiten ein. Aber Freiwilligkeit ist etwas anderes als Zwang. Die Vorstellung, am Ende eines langen Berufslebens noch zu einem sozialen Pflichtdienst verpflichtet zu werden, ist nicht nur fragwürdig – sie wirkt in vielerlei Hinsicht respektlos gegenüber der Lebensleistung einer ganzen Generation.
Viele Menschen beginnen früh mit dem Arbeiten – direkt nach der Schule oder Ausbildung. Wer dann 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung einzahlt, hat sich den wohlverdienten Ruhestand mehr als verdient. Für diese Menschen ist die Rente mit 65 kein Geschenk, sondern eine Anerkennung für ein langes Berufsleben.
Auch die Rente mit 63, die für besonders langjährig Versicherte möglich ist, wird immer wieder diskutiert. Für den Jahrgang 1961 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze inzwischen schon bei 64 Jahren und 6 Monaten .- also deutlich höher als ursprünglich. Die Rente mit 67 Jahren gilt für alle, die ab dem Jahr 1964 geboren sind. Wer früher geboren ist, kann je nach Jahrgang noch etwas früher in Rente gehen – die Altersgrenze steigt dabei schrittweise an.
Und jetzt wird über die Rente mit 70 diskutiert. Natürlich – wir alle wünschen ein langes, gesundes Leben. Doch mal ehrlich: Kann wirklich jeder Mensch bis zum 70. Lebensjahr arbeiten? Schauen wir uns doch selbst an. Wäre es uns möglich? Tag für Tag. Woche für Woche – körperlich und geistig voll einsatzfähig, in Schichtarbeit, unter Druck, mit Verantwortung. Viele Menschen spüren schon mit Anfang 60, was jahrzehntelanges Arbeiten bedeutet.
Mit der geplanten Mütterrente III soll mehr Gleichstellung bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten erreicht werden. Ab dem 01.01.2027 sollen Mütter (und auch Väter, sofern sie die Erziehung übernommen haben) für jedes Kind 36 Monate Erziehungszeit in der Rente angerechnet bekommen – unabhängg vom Geburtsjahr des Kindes. Die Umsetzung wird voraussichtlich ein Jahr längern dauern, die Rentenpunkte sollen aber rückwirkend angerechnet werden.