Die gesetzliche Rentenversicherung steht angesichts des demografischen Wandels vor großen Herausforderungen. Immer weniger Beitragszahlerinnen und Beitragszahler finanzieren die Renten einer steigenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern. Um die Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren und solidarischer aufzustellen, braucht es deshalb eine grundlegende Reform.
Erwerbstätigenversicherung für alle
Die Bundesregierung soll einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem künftig alle Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Ziel ist eine solidarische
Erwerbstätigenversicherung, in die grundsätzlich alle einzahlen.
Dies soll insbesondere gelten für:
• Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
• Selbstständige,
• Politikerinnen und Politiker, beispielsweise Mitglieder von Parlamenten und Regierungen.
Durch die Erweiterung der Versichertengemeinschaft kann die finanzielle Basis der gesetzlichen Rentenversicherung gestärkt werden. Wenn künftig auch Selbstständige sowie Politikerinnen und Politiker Beiträge leisten, steigt die Zahl der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler und damit auch die Einnahmebasis des Systems.
Beitragsbemessungsgrenze anpassen
Darüber hinaus soll die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung kontinuierlich angepasst und an den Steuergrundfreibetrag gekoppelt werden. Damit soll
sichergestellt werden, dass die Finanzierung der Rentenversicherung langfristig mit der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung Schritt hält.
Flexibler Renteneintritt nach Beitragsjahren
Ein weiterer Schwerpunkt ist ein gerechtes und flexibles Renteneintrittsalter, das stärker an der Dauer der geleisteten Beitragsjahre ausgerichtet wird.
Dabei sollen folgende Grundsätze gelten:
• Wer 45 Beitragsjahre erreicht hat, soll unabhängig vom Lebensalter einen Rentenanspruch ohne Abschläge erwerben.
• Langjährig Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren sollen weiterhin die Möglichkeit eines früheren Renteneintritts mit moderaten Abschlägen haben.
• Zeiten von Ausbildung, Kindererziehung, Pflege und Arbeitslosigkeit sollen auch künftig angemessen berücksichtigt werden.
Damit wird nicht allein das Lebensalter zum Maßstab für den Renteneintritt. Entscheidend soll vielmehr auch sein, wie lange Menschen in die Rentenversicherung eingezahlt und damit ihren Beitrag zur Gesellschaft geleistet haben.
Solidarität als Grundlage der Rentenversicherung
Eine umfassende Erwerbstätigenversicherung würde die gesetzliche Rentenversicherung auf eine breitere und solidarische Grundlage stellen. Alle Erwerbstätigen würden gleichermaßen Verantwortung für die Finanzierung des Rentensystems übernehmen.
Eine solche Reform kann dazu beitragen, die gesetzliche Rentenversicherung langfristig zu stabilisieren, die Finanzierung auf eine breitere Basis zu stellen und gleichzeitig die Lebensleistung der Menschen stärker anzuerkennen.
Eine zukunftsfähige Rentenpolitik muss deshalb beides miteinander verbinden: eine stabile Finanzierung und ein gerechtes, flexibles Rentensystem, das die geleisteten Beitragsjahre
angemessen berücksichtigt.