Das beherrschende Thema der Landesvorstandssitzung der Arbeitsgemeinschaft 60 plus im März 2016 betraf die Frage: Warum führten die gute Politik der SPD in Baden-Württemberg und die gute Regierungsarbeit der SPD Ministerinnen und Minister bei der Landtagswahl zu einem schlechten Ergebnis?
Für die SPD insgesamt ergibt sich nach den Landtagswahlen ein uneinheitliches Bild: Absturz in Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg, Sieg in Rheinland-Pfalz. Neben dem praktisch alle anderen Themen dominierenden Flüchtlingsthema, scheinen der Amtsbonus von Ministerpräsidentinnen oder Ministerpräsidenten und das mediale Schattendasein der jeweiligen Juniorpartner eine erhebliche Rolle gespielt zu haben.
Um wieder Vertrauen in die SPD aufzubauen, um wieder glaubwürdige und personell wie inhaltlich abgestimmte Politik für soziale Gerechtigkeit für die meisten Leute im Land greifbar zu machen, muss – auch mit Blick auf die Bundestagswahl 2017 – eine gründliche und differenzierte Analyse erfolgen.
Dabei schlägt der Landesvorstand der AG 60 plus vor, sich auch auf externen Sachverstand – als Blick von außen – zu stützen und neben dem Landesvorstand frühzeitig die Vorstände der SPD Kreisverbände und Arbeitsgemeinschaften miteinzubeziehen.
Seniorinnen und Senioren in Baden-Württemberg geben der SPD ihre Stimme, weil
Der 13. März ist eine Richtungswahl!
Demokratiefeindliche Parteien gehören nicht in den Landtag!
Zusammenhalt und soziale Sicherheit - Auf die SPD kommt es an!
Am 2. Februar 2016 hatte die SPD 60 plus Baden-Württemberg zu ihrem traditionellen Frühjahrsempfang in den Kleinen Kursaal nach Stuttgart-Bad Cannstatt eingeladen. Und wie immer füllte sich der Saal rasch. Gastredner war Roland Sing, Vizepräsident des VdK Deutschland. Musikalisch umrahmt wurde die Veranstaltung vom Seniorenchor Bad Cannstatt 1978 e.V. Dass Singen fit hält, stellten die Sänger mit ihren Liedern unter Beweis, schließlich seien viele bereits „Ü 80“, wie der Vorsitzende Joachim Rieger betonte.
In manchen Verkehrsverbünden, so z.B. im Rhein-Neckar-Kreis, gilt ein Beförderungsverbot von sogenannten E-Scootern in Bussen und Bahnen des ÖPNV.
Dagegen protestieren verschiedene Behindertenverbände. Ein Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 20.11.2015 stellt klar, dass ein generelles Fahrverbot für Scooter-Nutzer gegen das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz verstößt.
Nun sind Verkehrsunternehmen und das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in der Pflicht, Lösungsvorschläge zu unterbreiten.
Die Pflegestützpunkte im Land werden ausgebaut. Das ist das Ergebnis zäher Verhandlungen zwischen Kassen und Kommunen. Zusätzlich zu den 48 bestehenden Pflegestützpunkten sollen zwei Pilotstandorte im Raum Karlsruhe sowie 22 weitere Stützpunkte eingerichtet werden.
In einer Pressemitteilung des Sozialministeriums begrüßte Ministerin Katrin Altpeter dies als "ersten Schritt in die richtige Richtung". Ziel sei und bleibe aber ein flächendeckendes, wohnortnahes Netz von Pflegestützpunkten im Land.