SPD 60 plus

Baden-Württemberg

Neujahrsempfang 2008

Der Präsident des Bundesrechnungshofs, Prof. Dr. Dieter Engels, referierte zu den "Perspektiven deutscher Haushaltspolitik"

Der Neujahrsempfang der AG 60 plus am 28. Januar 2008 zog wieder viele Besucher in den Kleinen Kursaal nach Stuttgart-Bad Cannstatt. Und sie wurden nicht enttäuscht. Wie jedes Jahr war es der AG 60 plus gelungen, einen hochkarätigen Gastredner zu gewinnen: Dieses Mal referierte der Präsident des Bundesrechnungshofs, Prof. Dr. Dieter Engels, zu den "Perspektiven deutscher Haushaltspolitik".
Der Bundeshaushalt bleibt das Sorgenkind, weil er nach wie vor nicht ohne Kreditaufnahme auskommt. Das war nicht immer so: in der Nachkriegszeit kam die Bundesrepublik nahezu ohne staatliche Kredite aus. Mittlerweile beträgt die Gesamtverschuldung 1,5 Billionen Euro und 15 Prozent der Bundesmittel fließen jährlich allein in Zinszahlungen. Dieses Geld fehlt an allen Ecken und Kanten und ist für wichtige Aufgaben verloren.
Den größten Block im Bundeshaushalt machen die Sozial- und Zinsausgaben mit alleine 65 Prozent aus. Gefolgt von den Personalausgaben, wobei die Ausgaben für Pensionäre schon fast so viel betragen wie die für aktiv Beschäftigte. Für Invesitionen sind knapp 25 Milliarden veranschlagt. Prof. Engels betonte, dass es für den größten Teil der Bundesausgaben gute Gründe gebe. Das gelte vor allem im Interesse des sozialen Friedens für die Sozialausgaben. Allerdings plädierte er dafür, der Einnahmenseite in den kommenden Jahren besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Aber nicht durch weitere Steuererhöhungen, vielmehr sollten bestehende Steuergesetze strikt und ordnungsgemäß angewandt werden und die dem Bund zustehenden Steuern auch tatsächlich und vollständig erhoben werden.
Nach Auffassung des Präsidenten des Bundesrechnungshofs muss die Haushaltspolitik umgestellt und konsequent einnahmebezogen ausgestaltet werden. So appelierte er an die Entscheidungsträger in Bund, Länder und Kommunen, Projekte auch einmal auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben oder ganz aufzugeben, wenn die Haushaltslage dies erfordere. Der Bundesrechnungshof empfiehlt der Föderalismuskommission, Aufgaben- und Finanzierungszuständigkeiten konsequent in jeweils ein und dieselbe Hand zu geben. Außerdem werden in unserem föderalen Staat viele Aufgaben mehrfach wahrgenommen. Als Beispiele hierfür seien das Bundesamt für Verfassungsschutz und das Statistische Bundesamt mit ihren entsprechenden Landesämtern genannt.