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Baden-Württemberg

Scooter-Mitnahme im ÖPNV

Veröffentlicht am 13.01.2016 in Allgemein

In manchen Verkehrsverbünden, so z.B. im Rhein-Neckar-Kreis, gilt ein Beförderungsverbot von sogenannten E-Scootern in Bussen und Bahnen des ÖPNV.

Dagegen protestieren verschiedene Behindertenverbände. Ein Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 20.11.2015 stellt klar, dass ein generelles Fahrverbot für Scooter-Nutzer gegen das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz verstößt.

Nun sind Verkehrsunternehmen und das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in der Pflicht, Lösungsvorschläge zu unterbreiten.