In manchen Verkehrsverbünden, so z.B. im Rhein-Neckar-Kreis, gilt ein Beförderungsverbot von sogenannten E-Scootern in Bussen und Bahnen des ÖPNV.
Dagegen protestieren verschiedene Behindertenverbände. Ein Urteil des OVG Schleswig-Holstein vom 20.11.2015 stellt klar, dass ein generelles Fahrverbot für Scooter-Nutzer gegen das Allgemeine Gleichbehandlungssgesetz verstößt.
Nun sind Verkehrsunternehmen und das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur in der Pflicht, Lösungsvorschläge zu unterbreiten.